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Sorgerechtsreform tritt am 19. Mai in Kraft

Das Bundesjustizministerium hat in seinem Newsletter mitgeteilt, dass das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge (Beitrag vom 14.02.; Beitrag vom 03.04) nicht miteinander verheirateter Eltern am 19. April 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde (Bundesgesetzblatt vom 19.04.2013). Das Gesetz tritt am 19. Mai in Kraft.

Sorgerechtsreform – Bundesrat

Bezugnehmend auf den Beitrag vom 14. Februar zur Sorgerechtsreform: Der Bundesrat hat in seiner 907. Sitzung am 01.03.2013 beschlossen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Das Gesetz ist damit endgültig beschlossen und bedarf nur noch der Unterschrift des Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt, um Wirksamkeit zu erlangen.