Zertifizierter Mediator

Wir hatten am 17. Januar 2017 darüber berichtet, dass der Titel des „zertifizierten Mediators“ durch das Mediationsgesetz vom 26. Juli 2012 und die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung – ZMediatAusbV) vom 21. August 2016 eingeführt wird.

Nachdem Frau RA Kellner bereits in 2013 ihre Ausbildung zum Mediator abgeschlossen hatte und auch seit Längerem bereits die Zertifizierung durch die Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation e.V. (BAFM) sowie die Lizenzierung durch den Bundesverband Mediation e.V.(BM) besaß, wurde ihr jetzt auch die Bestätigung gemäß § 2 VI ZMediatAusbV über das Vorliegen der Ausbildungsvoraussetzungen für die Führung des Titels „zertifizierter Mediator“ gemäß MediationsG und ZMediatAusbV erteilt.

2 thoughts on “Zertifizierter Mediator

  1. Thorsten Blaufelder

    Hallo Frau Kollegin Kellner,

    mich würde interessieren, wer das Zertifikat „zertifizierter Mediator“ erteilt hat.

    Meiner Kenntnis nach greift die Verordnung erst zum September 2017 und eine Zertifizierungsstelle sieht die Verordnung doch gerade nicht vor.

    Viele Grüße

    Thorsten Blaufelder

    Antworten
    1. Rechtsanwältin Kellner Beitragsautor

      Sehr geehrter Herr Kollege Blaufelder,

      vielen Dank für Ihre Rückfragen; verzeihen Sie bitte die späte Antwort.

      Das „Zertifikat“, das Sie auf meiner Website finden, ist tatsächlich die Ausbildungsbescheinigung gemäß § 2 VI ZMediatAusbV. Sie wurde vom Heidelberger Institut für Mediation zusammen mit der Universität Heidelberg ausgestellt, da die Ausbildung auch dort erfolgte. Insofern sieht die ZMediatAusbV in § 2 VI 1 durchaus einen spezifischen Aussteller vor.

      Bezüglich des Inkrafttretens haben Sie selbstverständlich Recht. Gleichwohl war es schon zwischen Erlass und Inkrafttreten möglich, die Erfüllung der Voraussetzungen des § 2 ZMediatAusbV zu überprüfen und entsprechend zu bestätigen, gerade weil es sich, wie Sie zutreffend implizieren, nicht um eine konstitutive Erteilung des Zertifikats, sondern eine rein deklaratorische Bestätigung handelt.

      Ich werde die Formulierung in obigem Beitrag anpassen, um dem Zertifizierungsmechanismus der ZMediatAusbV deutlicher Rechnung zu tragen.

      Mit freundlichen kollegialen Grüßen
      Judith Kellner

      Antworten

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