Ab September 2017 wird es den Titel des „zertifizierten Mediators“ geben, der an die Erfüllung der in der Rechtsverordnung zum Mediationsgesetz vorgesehenen Voraussetzungen geknüpft ist.
Umfaßt von diesen Voraussetzungen sind u.a. eine Mindestanzahl von Fortbildungsstunden und auch praktische Erfahrungen in der Durchführung von Mediationen.
Dies soll die Qualität der Mediatoren auf Dauer gewährleisten. Der potenzielle Mediant hat damit eine höhere Sicherheit bei der Auswahl eines Mediators / einer Mediatorin.
Bisher wurde die nötige Transparenz der Ausbildungsqualität durch die Lizensierung oder Zertifizierung durch renommierte Mediationsverbände erreicht, wie z.B. die Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation e.V. (BAFM) und den Bundesverband Mediation e.V. (BM) mit den Titeln Mediator/in (BAFM bzw. BM). Mediatoren als Mitglieder dieser Verbände vertreten deren hohe Standards, die zum Teil über den Voraussetzungen der neuen Rechtsverordnung zum Mediationsgesetz liegen.
Zertifizierter Mediator
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