Nachdem Rechtsanwältin Kellner 2011 eine Ausbildung zur Mediatorin an der Universität Heidelberg in Kooperation mit dem Heidelberger Institut für Mediation absolviert hat, bieten wir nun auch mediative Streitschlichtung an. Warum eigentlich?
Die über 20-jährige anwaltliche Erfahrung insbesondere im Familienrecht und Erbrecht hat gezeigt: Sobald ein Konflikt eine Eskalationsstufe erreicht, die die Parteien zum Rechtsanwalt und letztlich auch vor Gericht führt, ist die Beziehung aller Beteiligten sehr nachhaltig beeinträchtigt. Das gilt insbesondere im familiären Umfeld, in dem die Erhaltung oder Wiederherstellung guter Beziehungen besonders wünschenswert ist. Problematischerweise wecken gerade derartige persönliche Konflikte häufig einen aggressiven Kampfgeist, der die Parteien die langfristigen Interessen neben der Durchsetzung ihres Rechts vergessen lässt.
Wir verstehen uns als ganzheitlicher Berater in Rechtsangelegenheiten. Dazu gehört neben der Durchsetzung der Parteiinteressen auch die Berücksichtigung alternativer, moderner und kreativer Lösungsmöglichkeiten, die häufig für alle Beteiligten Vorteile bieten. Wir behandeln Auseinandersetzungen nicht nur rechtlich, sondern achten stets auch auf nichtrechtliche Konsequenzen und langfristige Folgen.
Um dieser Vorgehensweise einen wissenschaftlich abgesicherten Rahmen zu geben, bieten wir alternativ zur rechtsanwaltlichen Beratung auch Mediationsverfahren an, die in Konflikten mit beiderseitigem Einigungsinteresse (welches zu Beginn durchaus unbewusst sein kann) häufig geeignetere Verfahren sind.
Darüber hinaus sind derartige Verfahren mit Beschluss des Mediationsgesetzes nun auch gesetzlich vorgesehen und bieten den Parteien häufig erhebliche finanzielle Vorteile.