Vollmachten für den Vorsorge- und Betreuungsfall

Haben Sie schon einmal daran gedacht, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmert, wenn Sie dies nicht selbst tun können, beispielweise weil Sie unfall- oder krankheitsbedingt „außer Gefecht“ sind?

Vollmachten für solche Fälle sind nicht nur für ältere Menschen sondern auch für jüngere sinnvoll.

Informieren Sie sich einfach unverbindlich über Betreuungs- und Generalvollmacht sowie Patientenverfügung:
http://www.kanzlei-kellner.org/Files/Vollmachten.pdf

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