Testamentsarten

Welche Arten von Testamenten gibt es und wodurch zeichnen sie sich aus?

Unterscheidung nach der Form

TestamentartErläuterungVorteile *)Nachteile *)
Notarielles TestamentErblasser erklärt seinen letzten Willen z.B. mündlich dem Notar, der ihn niederschreibt oder Erblasser übergibt dem Notar ein Testament und gibt Erklärung ab, dass dies sein letzter Wille sei.
  • Fehlervermeidung
  • Leichtere Verwahrung und Registrierung
  • Zusätzliche Kosten gg. eigenh. Testament
Testament beim AnwaltErblasser erhält anwaltliche Beratung, verfasst handschriftliches Testament und Anwalt prüft dieses abschließend.
  • Umfassende Beratung
  • Fehlervermeidung
  • Leichtere Verwahrung und Registrierung
  • Auch leicht selbst zu ändern
  • Zusätzliche Kosten gg. beratungslosem eigenhändigem Testament
Eigenhändiges TestamentHandschriftlich verfasst durch den Erblasser, muss mit Ort und Datum sowie der Unterschrift unter dem Text versehen sein und Identität des Erblassers eindeutig ergeben.
  • Am einfachsten durchzuführen
  • Leichte Änderung
  • Erhebliche Fehlergefahr in Inhalt und Form
  • Schaden durch teilweise oder vollständige Unwirksamkeit weitaus höher als ersparte Kosten

*) (gestaltungsabhängig)

Unterscheidung nach dem Inhalt

TestamentartErläuterungVorteile *)Nachteile *)
Gemeinschaftliches TestamentWie eigenhändiges Testament aber mit Geltung für beide Ehepartner oder Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Ein Partner schreibt es handschriftlich. Beide Partner müssen es unterschreiben.
  • gemeinsame abgestimmte
    Regelung
  • Vermeidung von Lücken
Berliner TestamentUnterart des gemeinschaftlichen Testaments mit der Regelung, dass beim Tod des einen Partners das Vermögen an den anderen Partner fällt und erst nach dessen Tod das gesamte Vermögen z.B. an einen Dritten (Kinder o.a.) als Schlusserben
  • wie beim gemeinschaftlichen Testament
  • Überlebender kann nach Tod des ersten Partners durch in der Regel verfügte Alleinerbeneinsetzung des anderen Partners über größeren Erbteil verfügen
  • Änderung nur gemeinsam möglich, bis auf einzelne Ausnahmen
Behinderten-TestamentDient zur Begünstigung eines Behinderten
  • Absicherung des Behinderten
ErbvertragIm Gegensatz zum Testament keine einseitige Verfügung sondern notarielle vertragliche Vereinbarung
  • Erblasser vermeidet unerwünschte Regelungen
  • Letzter Wille kann vorzeitig bekannt werden

*) (gestaltungsabhängig)

Weitere Gestaltungsmöglichkeiten neben den hier aufgezeigten bestehen, so zum Beispiel das sogenannte Geschiedenentestament.

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