Seit einiger Zeit hat eine weitere Methodik zur Konfliktlösung und Streitbeilegung aus dem US-amerikanischen Rechtsraum Eingang auch in Europa gefunden, die „kooperative Praxis, engl. „collaborative law“ oder „collaborative practice“.
Dabei handelt es sich faktisch um die Kombination der klassischen anwaltlichen Vertretung einer Partei mit der Vorgehensweise und Methodik mediativer Verfahren.
Im Gegensatz zur „normalen“ Mediation unter der Leitung eines neutralen Mediators suchen alle Parteien mithilfe ihrer jeweiligen Anwälte innerhalb eines der Mediation angenäherten Verhandlungsverfahrens gemeinsam eine Lösung.
Im Gegensatz zur „reinen“ anwaltlichen Vertretung entwickeln die beteiligten Anwälte gemeinsam eine Lösung, die allen Parteien gerecht wird und nicht eine Partei einseitig bevorteilt. Alle Parteien willigen bei Verfahrensbeginn ein, dass ihr jeweiliger Anwalt nicht das für sie individuell günstigste Ergebnis sucht, sondern gemeinsam mit den Gegenanwälten die für alle akzeptable und damit ggf. aus der individuellen Sicht „zweitbeste“ Lösung.
Bei der Vertragsgestaltung für die kooperative Praxis ist es üblich, dass die beteiligten Anwälte sich verpflichten, die Parteien in einem sich eventuell doch noch anschließenden Gerichtsverfahren nicht weiter zu vertreten, um nicht im Voraus das geplante Verhandlungsverfahren mit dem Damoklesschwert des drohenden Gerichtsverfahrens zu erschweren. Für diesen Fall müssen sich die Parteien also andere anwaltliche Vertreter suchen.
Allerdings bleibt anzumerken, dass ein Mediator, der auch als Anwalt tätig ist, auch bei einem reinen Mediationsverfahren keine der Parteien anschließend außerhalb der Mediation weiter vertreten darf. Insoweit liegt hier bei der kooperativen Praxis also kein Unterschied zur Mediation vor.
Die Kanzlei Kellner hat mit dem Verfahren der kooperativen Praxis ebenso Erfahrungen gesammelt wie mit der reinen Mediation. Deshalb können wir bei Interesse diese Methodik als eine weitere Konfliktlösungsalternative ebenfalls anbieten.