Die Meinung, dass ein Kind im Trennungs- oder Scheidungsfall immer bei dem Elternteil leben sollte, der mehr Zeit zur Kinderbetreuung hat weil er weniger arbeitet, ist weit verbreitet. Entgegen dieser Meinung sehen der Gesetzgeber und auch die überwiegende Rechtsprechung allerdings keinen unauflöslichen Zusammenhang zwischen dem Umfang der Erwerbstätigkeit der Elternteile und der Frage des Aufenthaltsbestimmungsrechtes.
Zu entscheiden ist unter dem Gesichtspunkt des Förderungsgrundsatzes, bei welchem Elternteil das Kind besser aufgehoben ist. Es kommt darauf an, was dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
Ist ein Elternteil nicht oder weniger berufstätig, heißt das nicht, dass das Kind bei diesem Elternteil besser lebt (so z.B. OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.9.2016-10 UF 62/16).