Archiv der Kategorie: Mediation

QVM-Zertifizierung

Ab April 2023 bin ich aufgrund meiner nachgewiesenen Qualifikationen berechtigt, den Titel QVM-Mediatorin zu führen.

Die Bestätigung für diese Berechtigung finden Sie auf meiner Website.

Bei dem QVM (QualitätsVerbund Mediation) handelt es sich um eine verbandsübergreifende Stelle im Sinne der Begründung des Mediationsgesetzes durch die Bundesregierung. Die QVM-Zertifizierungsstelle zertifiziert auf der Basis des QVM-Standards. Die QVM-Zertifizierung orientiert sich an den internationalen Regelungen der Personenzertifizierung (ISO/IEC 17024:2012).

Mediations-Supervision

Seit Dezember 2019 habe ich die Ausbildung zur Mediations-Supervisorin abgeschlossen.

Eine Supervision unterstützt das kritische Überdenken der Vorgehensweise des Mediators in einer aktuellen Mediation. Ziel dabei ist, Probleme und Blockaden aufzulösen, um das Verfahren zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen.    

Ich biete Gruppen- oder Einzelsupervisionen an.

Eine Supervision durch mich ist als Fortbildung gemäß §4 ZMediatAusbV anerkannt.

Mediation mit Erben – Veröffentlichung im Springer-Verlag in der „essentials“-Reihe

Die Co-Mediatorinnen Dr. Sabine Wegner-Kirchhoff und Judith Kellner haben im Januar 2019 eine praxisorientierte Abhandlung über Mediationen mit Erben veröffentlicht, in die die langjährigen Erfahrungen der beiden Autorinnen mit durchgeführten Mediationen in Erbsachen eingeflossen sind.

Die Veröffentlichung ist in der Reihe „essentials“ des Springer Verlags erschienen und kann dort als eBook und als Softcover erworben werden.

eBook ISBN: 978-3-658-24767-6
DOI: 10.1007/978-3-658-24767-6
Softcover ISBN: 978-3-658-24766-9

https://www.springer.com/de/book/9783658247669#aboutBook

 

Kooperative Praxis als weitere Konfliktlösungsmethode der Kanzlei Kellner

Seit einiger Zeit hat eine weitere Methodik zur Konfliktlösung und Streitbeilegung aus dem US-amerikanischen Rechtsraum Eingang auch in Europa gefunden, die „kooperative Praxis, engl. „collaborative law“ oder „collaborative practice“.

Dabei handelt es sich faktisch um die Kombination der klassischen anwaltlichen Vertretung einer Partei mit der Vorgehensweise und Methodik mediativer Verfahren.

Im Gegensatz zur „normalen“ Mediation unter der Leitung eines neutralen Mediators suchen alle Parteien mithilfe ihrer jeweiligen Anwälte innerhalb eines der Mediation angenäherten Verhandlungsverfahrens gemeinsam eine Lösung.

Im Gegensatz zur „reinen“ anwaltlichen Vertretung entwickeln die beteiligten Anwälte gemeinsam eine Lösung, die allen Parteien gerecht wird und nicht eine Partei einseitig bevorteilt. Alle Parteien willigen bei Verfahrensbeginn ein, dass ihr jeweiliger Anwalt nicht das für sie individuell günstigste Ergebnis sucht, sondern gemeinsam mit den Gegenanwälten die für alle akzeptable und damit ggf. aus der individuellen Sicht „zweitbeste“ Lösung.

Bei der Vertragsgestaltung für die kooperative Praxis ist es üblich, dass die beteiligten Anwälte sich verpflichten, die Parteien in einem sich eventuell doch noch anschließenden Gerichtsverfahren nicht weiter zu vertreten, um nicht im Voraus das geplante Verhandlungsverfahren mit dem Damoklesschwert des drohenden Gerichtsverfahrens zu erschweren. Für diesen Fall müssen sich die Parteien also andere anwaltliche Vertreter suchen.
Allerdings bleibt anzumerken, dass ein Mediator, der auch als Anwalt tätig ist, auch bei einem reinen Mediationsverfahren keine der Parteien anschließend außerhalb der Mediation weiter vertreten darf. Insoweit liegt hier bei der kooperativen Praxis also kein Unterschied zur Mediation vor.

Die Kanzlei Kellner hat mit dem Verfahren der kooperativen Praxis ebenso Erfahrungen gesammelt wie mit der reinen Mediation. Deshalb können wir bei Interesse diese Methodik als eine weitere Konfliktlösungsalternative ebenfalls anbieten.

Mediation und Zeitgeist

Der Koalitionsvertrag ist ausgehandelt – die Diskussionen gehen weiter, werden teilweise sogar heftiger, wie die personellen Querelen in der SPD in den letzten Tagen. Viele in der Gesellschaft, Parteibasis und wohl selbst in den Parteispitzen sind mit dem Ergebnis unzufrieden, fühlen sich bzw. ihre Partei übervorteilt oder finden die vereinbarte Politik nicht wegweisend genug. Der Natur des Koalitionsvertrages entspricht es, dass nicht alle Positionen vollkommen verwirklicht werden können.

Aus diesem Anlass hält Rainer Erlinger in seinem lesenswerten Essay „Passt schon“ in der Süddeutschen Zeitung Nr. 34 vom 10./11.02.2018, S. 45 ein Plädoyer für den Kompromiss – nicht den der eventuellen zukünftigen Koalitionäre, sondern für das Konzept als solches, für die Vermittlung divergierender Positionen durch Entgegenkommen schlechthin. Nachdem er eine allgemeine Ablehnung desselben in der öffentlichen Meinung und sogar der Sprache („Nähe von ‚Kompromiss‘ zu ‚kompromittieren'“) diagnostiziert hat, grenzt er ihn von einem zunächst ähnlichen Begriff oder Phänomen, namentlich dem „Konsens“ ab, sieht in ihm letztlich einen Ausdruck von Toleranz. Deshalb sei ein Kompromiss auch erst dann ablehnenswert, wenn die allgemeinen Grenzen der Toleranz aufgegeben, wenn die eigenen „Grundwerte“ verraten würden. Erlinger hält Kompromisse für nützlich, zieht eine Verbindung zwischen der kantianischen Tradition in der Moralphilosophie zur Ablehnung des Kompromisses und stellt diesem kategorischen Richtigkeitsanspruch die abweichende, utilitaristische Tradition anderer ideengeschichtlicher Kulturkreise gegenüber, die kompromissfreundlicher sei. Er schließt sich dementsprechend teilweise dem Philosophen Margalit an, indem er den Kompromiss als Auflösung eines Zielkonflikts zwischen „Frieden und Gerechtigkeit“ sieht, wenngleich er den Frieden durch die Bewahrung der den Kompromiss erforderlich machenden sozialen Institution ersetzen möchte („Demokratie“, „Liebe“, „Gemeinschaft“, „Anerkennung des Gegenübers“). Im Ergebnis erkennt er an, eine kompromissweise Lösung bringe vielleicht weniger das Brillante und Herausragende hervor, wobei er auf den angeblich kompromisslosen Stil des Apple-Idols Steve Jobs verweist, sei jedoch dem Zusammenleben und Gemeinwohl dienlich, wie man am kompromisslosen Kurs einiger Regierungen sehen könne und spiegele die Anerkennung der eigenen Fehlbarkeit wieder – Kompromisslosigkeit sei „Hybris“ und Gott vorbehalten.

Bei jedem Mediator und jedem potentiellen Medianten muss die Feststellung, der Kompromiss sei derzeit in Verruf, Schrecken auslösen. Ist es nicht gerade ein Kompromiss, der Ziel des ganzen Verfahrens, der ganzen Methode der Mediation ist? Weiterlesen

Seniorenrecht, Vorsorge und Elder Mediation – Eine Erklärung

Kurzzusammenfassung für Eilige

„Seniorenrecht“, „Elder Mediation“ und „Vorsorge“ sind Oberbegriffe für eine Vielzahl von unterschiedlichen Regelungs- und Gestaltungsanliegen und -methoden. Thematisch erfasst werden insbesondere:

  • Betreuungsverfügungen
  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Praktische Vorsorge für den Pflegefall
  • Bestattungsvorsorge
  • Vermögensvorsorge
    • Vorweggenommene Erbfolge
    • Klassische Erbfolge
    • Jeweils mittels verschiedenster Instrumente
    • Erbschaftsstreitigkeiten
    • Versicherungsansprüche
    • Sozialleistungsansprüche
    • Unterhaltsansprüche

Wichtig für jeden Älterwerdenden ist, sich dieser Möglichkeiten bewusst zu sein und ihre Bedeutung für die eigenen Lebensumstände, eventuell mittels fachkundigen Rats, zu ermitteln.

Begriffliche Ausgangssituation

Häufig ist die Rede vom demographischen Wandel: Die Gesellschaft altere, heißt es allenthalben. Dieser Umstand zeigt sich auch in einer zunehmenden Fokussierung von Rechtsanwälten und Mediatoren auf Themen, die ältere Menschen betreffen oder all diejenigen, die mit solchen familiär verbunden sind. Weiterlesen

Vortragsangebot – Elder Mediation

Rechtsanwältin Kellner bietet zusammen mit anderen Mitgliedern des Netzwerkes unabhängiger Mediatoren „mediation rhein-neckar“ einen kostenfreien Vortrag zum Thema „Elder Mediation – Umgang mit Konflikten rund ums Älterwerden“.

Der ca. 2-stündige Vortrag wurde innerhalb des Bundesverbandes Mediation (BM) erarbeitet und wird von Frau Kellner und einer Kollegin vorgestellt. Er stellt den aktuellen Stand der wissenschaftlichen und psychologischen Erkenntnisse zum Thema Elder Mediation dar und bietet Ansatzpunkte zur Prävention und zur gütlichen Beilegung anstehender Konflikte.

Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit uns telefonisch oder per E-Mail in Verbindung.

Zertifizierter Mediator

Wir hatten am 17. Januar 2017 darüber berichtet, dass der Titel des „zertifizierten Mediators“ durch das Mediationsgesetz vom 26. Juli 2012 und die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung – ZMediatAusbV) vom 21. August 2016 eingeführt wird.

Nachdem Frau RA Kellner bereits in 2013 ihre Ausbildung zum Mediator abgeschlossen hatte und auch seit Längerem bereits die Zertifizierung durch die Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation e.V. (BAFM) sowie die Lizenzierung durch den Bundesverband Mediation e.V.(BM) besaß, wurde ihr jetzt auch die Bestätigung gemäß § 2 VI ZMediatAusbV über das Vorliegen der Ausbildungsvoraussetzungen für die Führung des Titels „zertifizierter Mediator“ gemäß MediationsG und ZMediatAusbV erteilt.

Konfliktbeilegungsverfahren

Mittlerweile ist häufig die Rede von Konfliktbeilegungsmechanismen oder –verfahren. Viele Mandanten fragen sich, was es damit eigentlich auf sich hat, insbesondere wenn sie in ihrem Umfeld oder durch die Medien mit Erscheinungsformen dieser äußerst heterogenen Gruppe von Verfahren konfrontiert werden.

Hier soll ein – notwendig unvollständiger – Kurzüberblick über Möglichkeiten der Konfliktlösung gegeben werden, ausgehend von den Begriffen, die häufig in diesem Zusammenhang fallen und nicht immer verstanden werden, insbesondere im Hinblick auf ihre Unterschiede. Gemeinsam ist allen hier erwähnten Verfahren, dass sie keine staatlichen Gerichtsverfahren sind. Sie zeichnen sich also, einfach gesprochen, dadurch aus, dass nicht ein staatlicher Richter eine Streitsache verbindlich und notfalls mit Zwang durchsetzbar entscheidet.

Die vermutlich bekannteste Form der Konfliktlösung ist die Schlichtung. Sie ist bekannt aus zahlreichen medienwirksamen Verfahren, in denen Angelegenheiten von teils erheblicher öffentlicher Bedeutung und Wahrnehmung verhandelt wurden. Weiterlesen

Zertifizierter Mediator

Ab September 2017 wird es den Titel des „zertifizierten Mediators“ geben, der an die Erfüllung der in der Rechtsverordnung zum Mediationsgesetz vorgesehenen Voraussetzungen geknüpft ist.
Umfaßt von diesen Voraussetzungen sind u.a. eine Mindestanzahl von Fortbildungsstunden und auch praktische Erfahrungen in der Durchführung von Mediationen.
Dies soll die Qualität der Mediatoren auf Dauer gewährleisten. Der potenzielle Mediant hat damit eine höhere Sicherheit bei der Auswahl eines Mediators / einer Mediatorin.
Bisher wurde die nötige Transparenz der Ausbildungsqualität durch die Lizensierung oder Zertifizierung durch renommierte Mediationsverbände erreicht, wie z.B. die Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation e.V. (BAFM) und den Bundesverband Mediation e.V. (BM) mit den Titeln Mediator/in (BAFM bzw. BM). Mediatoren als Mitglieder dieser Verbände vertreten deren hohe Standards, die zum Teil über den Voraussetzungen der neuen Rechtsverordnung zum Mediationsgesetz liegen.