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Kanzlei Judith Kellner Mannheim

Therese-Blase-Straße 11 | 68309 Mannheim


Mediation / (Med.-)Supervision

hilft Konflikte konstruktiv lösen Mediation

weil sie im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren die echte Chance bietet, dass beide Parteien in Eigenverantwortung, angeleitet durch den Mediator, eine Lösung finden, zu der sie wirklich stehen.

Damit wird die Konfliktlösung auf die wirklichen Bedürfnisse der Streitparteien zugeschnitten, sie ist individuell und flexibel, nicht einseitig und passt zur Situation.

Als Rechtsanwältin und gleichzeitig als QVM-zertifizierte Mediatorin kann ich Ihnen sowohl diese Flexibilität und Individualität in der Streitbeilegung bieten wie die Kompetenz des Anwaltes, der weiß, was rechtlich haltbar ist und was nicht. Wenn bei einem Konflikt eine der Konfliktparteien eine Mediation ablehnt, kann auch ein sogenanntes Einzelsetting (Coaching) mit der anderen Konfliktpartei zur Beilegung des Konfliktes beitragen.

Nach dem Streit ist bei diesem Verfahren eben nicht vor dem Streit – die ehemaligen Kontrahenten können oft danach wieder unbelastet miteinander umgehen und, nach einer Wirtschaftsmediation, ihre Geschäftsbeziehung auf einer ausgewogenen Basis fortsetzen.

Familienmediation: Auch bei Streitigkeiten in der Familie, bei Trennung oder Scheidung, beim Streit um das Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder wird das Band zwischen den Konfliktparteien nicht endgültig zerschnitten. Damit ist ein ausgeglichenes Verhältnis zu den Kindern zu erreichen, das vor allem diese weniger belastet und das ihnen auch bei getrennten Eltern eine angenehmere Kindheit ermöglicht.

Erbmediation: Der Erbe, der sich benachteiligt fühlt wie auch der Erblasser, der bei der Erstellung eines Testamentes in der „moralischen Zwickmühle“ einer gerechten Aufteilung steckt, kann mittels einer Mediation zusammen mit den Streitbeteiligten den Konflikt auflösen und zu einem ausgewogenen alle Parteien befriedigenden Ergebnis kommen.

Eine Mediation wird in der Regel für alle Beteiligten kostengünstiger abzuwickeln sein als ein Gerichtsverfahren.

Ich biete auch Gruppen- oder Einzelsupervisionen an, um zum Beispiel eine Stagnation des Verfahrens aufzulösen oder einen drohenden Abbruch zu vermeiden. Eine Supervision durch mich ist als Fortbildung gemäß §4 ZMediatAusbV anerkannt.

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Beachten Sie auch unsere Liste häufiger Fragen (FAQ) zur Mediation.

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