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Konfliktbeilegungsverfahren

Mittlerweile ist häufig die Rede von Konfliktbeilegungsmechanismen oder –verfahren. Viele Mandanten fragen sich, was es damit eigentlich auf sich hat, insbesondere wenn sie in ihrem Umfeld oder durch die Medien mit Erscheinungsformen dieser äußerst heterogenen Gruppe von Verfahren konfrontiert werden.

Hier soll ein – notwendig unvollständiger – Kurzüberblick über Möglichkeiten der Konfliktlösung gegeben werden, ausgehend von den Begriffen, die häufig in diesem Zusammenhang fallen und nicht immer verstanden werden, insbesondere im Hinblick auf ihre Unterschiede. Gemeinsam ist allen hier erwähnten Verfahren, dass sie keine staatlichen Gerichtsverfahren sind. Sie zeichnen sich also, einfach gesprochen, dadurch aus, dass nicht ein staatlicher Richter eine Streitsache verbindlich und notfalls mit Zwang durchsetzbar entscheidet.

Die vermutlich bekannteste Form der Konfliktlösung ist die Schlichtung. Sie ist bekannt aus zahlreichen medienwirksamen Verfahren, in denen Angelegenheiten von teils erheblicher öffentlicher Bedeutung und Wahrnehmung verhandelt wurden. Weiterlesen